Normale Mietwohnungen:
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung
muss schriftlich erfolgen und per Einschreiben oder persönlich mit
Empfangsbestätigung zugestellt werden.
Feste Kündigungstermine:
In Zürich gibt es ortsübliche Kündigungstermine, die in vielen Mietverträgen festgelegt sind. Diese Termine sind meist Ende März, Ende Juni und Ende September, jeweils auf das Monatsende.
Kündigung vor Ablauf der Frist:
Ein Mieter kann auch vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen, wenn er einen zumutbaren Ersatzmieter vorschlägt, der bereit ist, den Mietvertrag zu denselben
Bedingungen zu übernehmen. Der Vermieter muss diesen Ersatzmieter akzeptieren, sofern er wirtschaftlich und persönlich in der Lage ist, den Mietvertrag zu erfüllen.
Kann der Vermieter den Vertrag wegen Eigenbedarf kündigen?
Ja, aber der Eigenbedarf muss nachgewiesen werden und es gelten die normalen Kündigungsfristen.
Wie kann man sich gegen eine missbräuchliche Kündigung wehren?
Der Mieter kann die Kündigung innerhalb von 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.